Der Weg zum eigenen Garten
Sie haben Interesse und wollen gerne einen Garten in unserer Anlage haben?
Dazu bedarf es etwas Bürokratie - oder besser gesagt, es müssen ein paar Kleinigkeiten beachtet werden um einen Kleingarten in unserer Anlage zu “erwerben”, sprich zu pachten. Wir bitten Sie deshalb folgendes zu tun beziehungsweise zu beachten:
Prüfen Sie bitte, welche Kleingartenanlage Ihrem Wohnort “zugeordnet” ist [mehr] und ob unsere Anlage (unter “NW 88”) dort aufgeführt ist. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Einzugsbereich unserer Anlage haben.
Nehmen Sie mit uns (den Mitgliedern des Vorstandes) Kontakt auf
wir möchten Sie in jedem Fall persönlich kennenlernen.
Am besten per Mail beim ersten Vorstand für eine Terminvereinbarung
In diesem “Kennenlerngespräch” werden wir Sie über die wichtigsten nächsten Schritte informieren.
Dabei geht es unter Anderem um:
die Art der Mitgliedschaft (Fördermitglied, aktives Mitglied).
die Gebühren / Vereinsbeiträge und (wichtige) Zahlungstermine.
an jährlichen Kosten für Vereinsbeiträge, Verbandsgebühren, Pacht, Wasser,
Versicherungen und Sonstiges sollten Sie ca. 400,- bis 450,- EUR für Ihren
neuen Garten einplanen (zusätzliche Pflanzen natürlich nicht eingerechnet).
die “Warteliste” und was das für Sie bedeutet (wann wird voraussichtlich ein Garten für Sie frei).
Verfahren und Kosten bei Übernahme eines Gartens vom Vorpächter.
was bedeutet “Schätzung eines Gartens” und welche Konsequenzen hat das.
die Kosten für die Ablöse eines Gartens (auf Basis der Schätzung) ist sehr
unterschiedlich und von der Größe und dem Zustand der aktuell frei
werdenden Gärten abhängig; diese Kosten können nicht pauschal genannt werden,
liegen aber oft zwischen 4.000€ und 4.500€.
Die “Pflichten” für Sie als neuer Garteninhaber, das sind z.B. Teilnahmen an:
Schneideaktionen
Gemeinschaftsarbeiten
Mithilfe bei Arbeiten für Feste (z. B. Sommerfest, Weihnachtsfeier)
Welche Fragen haben Sie an uns, was ist Ihnen wichtig zu wissen!